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Pressemitteilungen
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29. Juli 2010
Förderung einer Leseecke an der IGS und Realschule plus in Rheinzabern
Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund teilt mit, dass das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur für die Einrichtung einer Leseecke an der IGS und Realschule plus in Rheinzabern Förderungen bewilligt hat.
So erhält die Schule einen Pauschalbetrag in Höhe von 10.000,- € für die Errichtung einer Leseecke.
„Es freut mich ganz besonders, dass hier eine aktive Leseförderung von Kindern und Jugendlichen stattfindet“ so Schleicher-Rothmund. „Durch diese Zuwendung und den damit verbundenen Anschaffungen von Mobiliar sowie Büchern und Medien, kann nun das Schmökern und Verweilen der großen und kleinen Bücherwürmer in der schuleigenen Leseecke interessanter und attraktiver gestaltet werden“.

30. Juni 2010
Stationierungspläne der US-Armee gut für Germersheim
Als Gewinner der Verlagerungspläne des US-Verteidigungsministeriums „Round 56“ sieht Schleicher-Rothmund den Kreis Germersheim. „Die geplanten Zuwächse für den Standort Germersheim sind zu begrüßen. Nach jahrelangem Abbau beim militärischen und zivilen Personal bei Bundeswehr und US-Armee ist diese Entscheidung gegenläufig zu den vergangenen Entwicklungen“ so Schleicher-Rothmund. So wurden der Abgeordneten auf ihre Anfrage aus dem Ministerium des Innern und für Sport nachfolgende Details zur Verlagerung mitgeteilt:
Bis 2013 werden das Rhine River Detachment, 838th Transportation Battalion sowie das 6981st Civil Support Center von Mannheim in das Army Depot nach Germersheim verlegt. Bis 2014 erfolgt die Verlegung des AAFES Distribution Centers von Gießen nach Germersheim, vorausgesetzt, die nötigen Baumaßnahmen sind rechtzeitig beendet. Infolge der genannten Verlagerungen wird es in Germersheim einen Zuwachs von 103 US-Militärangehörigen und 415 Ortskräften geben.

11. Juni 2010
Zum Rheinpfalz-Artikel „Ruhestätten für alle Kulturen“
Im Land Rheinland-Pfalz sieht man keine Notwendigkeit einer Gesetzesänderung, um eine Bestattung mit einem geöffneten Sarg zuzulassen, dies wurde der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund auf deren Nachfrage aus dem zuständigen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mitgeteilt. Zwar ist die Beisetzung eines Leichnams im geöffneten Sarg nach § 13 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes grundsätzlich unzulässig, kann aber durch Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde zugelassen werden.
Viele Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz bieten mittlerweile Bestattungen speziell nach muslimischem Ritus auf eigens ausgewiesenen Gräberfeldern an. Die Gestaltung wie z. B.: Ausrichtung der Grabstätte gen Osten, rituelle Waschungen und schnellstmögliche Beisetzung sind in den jeweiligen Friedhofssatzungen geregelt. Nach Kenntnis des Ministeriums bieten alle größeren Städte und Gemeinden Bestattungen nach muslimischem Ritus an.
„Das Bedürfnis einen geliebten Menschen in seiner Nähe bestattet zu wissen, dürfte allen Menschen und damit auch allen Religionen gleichermaßen innewohnen. Von daher sollten wir angesichts der Zahl der Musliminnen und Muslime im Kreis Germersheim auch bei uns eine solche Möglichkeit anbieten. Andere Kommunen zeigen ja, dass ein Beieinander auch an dieser Stelle möglich ist“, so Schleicher-Rothmund abschließend.

11. Juni 2010
Stadtbahn: Über 27 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel
Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hendrik Hering hat der Albtal-Verkehrsgesellschaft (AVG) in Karlsruhe insgesamt bis zu 27,27 Millionen Euro für den stadtbahngerechten Ausbau im Abschnitt Wörth-Germersheim bewilligt. Dies wurde der Abgeordneten Barbara Schleicher-Rothmund auf deren Anfrage hin mitgeteilt. Die Summe setzt sich zusammen aus 60% Bundes- und 40 % Landesmittel. Nicht nur wegen der steigenden Nachfrage nach einem verbesserten ÖPNV Angebot bei uns im Kreis, sondern auch wegen der Bundeszuschüsse aus dem GVFG-Bundesprogramm, war mit dem Bau der Stadtbahn Eile geboten. „Die Baufortschritte bei der Stadtbahn können wir ja alle mit Freude beobachten Das dazugehörige Buskonzept wird laut Berichterstattung mancherorts sehr kritisch begleitet.
Ich hoffe, dass wir hier im Kreis zu einer vernünftigen Einigung kommen. Das Kreishaus hat ohnehin lange für die Vorlage des Konzeptes gebraucht. Wenn der Start der Stadtbahn aber wirklich von Anfang an gute Chancen haben soll, dann brauchen wir auch eine vernünftige Anbindung der anderen Gemeinden an die Stadtbahn“ so Schleicher-Rothmund

31. Mai 2010
Barbara Schleicher-Rothmund, MdL (SPD) : Stationsgelder in dieser Form nicht akzeptabel
Deutliche Kritik übt der Präsident der Bundesnetzagentur Mathias Kurth am Stationspreissystem der DB Station & Service AG in seinem Antwortschreiben an die Abgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund. Hintergrund ist folgender: Die Bahn (DB Station & Service) erhebt zur Finanzierung der Bahnstationen so genannte Stationspreise. Diese Einnahmen sollen alle Kosten, die an den Bahnhöfen anfallen decken. Die Bundesnetzagentur hat die Stationspreise für ungültig erklärt. Das Preissystem sei untransparent.
Der Präsident antwortet der Abgeordneten zur Transparenz des Stationspreissystems: „In der Praxis beobachten Aufgabenträger zum Beispiel, dass Bestellungen von zusätzlichen Verkehrshalten nicht zu einer Senkung der Stationspreise führten, obwohl dies eigentlich im Preissystem der DB Station & Service AG angelegt ist. Auch die Förderung von Bauvorhaben durch die öffentliche Hand macht sich im Entgeltniveau nicht entlastend bemerkbar. Stattdessen hat die DB Station & Service AG die Stationspreise in den letzten Jahren kontinuierlich um 2% erhöht.“
Das Land Rheinland-Pfalz leistet einen besonders hohen Beitrag bei der Förderung der Bauvorhaben, da die Deutsche Bahn in Rheinland-Pfalz auch nahezu keine Mittel zur Modernisierung der Bahnhöfe einsetzt. Somit wäre gerade bei uns eine Entlastung bei den Stationspreisen angebracht gewesen. Es ist nicht akzeptabel, wie die DB Station & Service das Entgeltsystem als einen zuverlässigen Dukatenesel einsetzt.
Jetzt kann man nur hoffen, dass die rechtliche Auseinandersetzung beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen dazu führt, dass DB Station & Service ein neues Konzept zur Neuerlangung eines rechtmäßigen Preissystems vorlegen muss. Von diesem neuen Konzept erwartet die Bundesnetzagentur Folgendes:
„Speziell wäre es zur Steigerung der Attraktivität des Schienenpersonenverkehrs förderlich, wenn sich eine Ausweitung des Verkehrsangebots sowie vermehrte Investitionen der öffentlichen Hand in die Bahnhöfe auch in sinkenden Stationspreisen niederschlagen würden. Nicht zuletzt sollte erwähnt werden, dass viele Zugangsberechtigte in dem bisherigen System kaum einen Zusammenhang zwischen der angebotenen Qualität der Leistung und dem zu entrichtenden Entgelt sehen. Eine stärker an der Leistung orientierte Bepreisung könnte hier Abhilfe schaffen.“
„Nimmt man die im Dezember startende Stadtbahn hinzu, muss es zu einer Entlastung bei den Entgeltpreisen kommen. Darüber hinaus ist es aus Sicht der Kreisbürger mehr als überfällig, dass DB Station & Service sich für Bahnkunden-orientierte Bahnhöfe verantwortlich fühlt, anstelle auf Kosten des Service am Bahnkunden mit den Zughaltepunkten im Kreis Germersheim Kasse zu machen“, so Schleicher-Rothmund abschließend.

21. Mai 2010
Audioradios von Behinderteneinrichtungen gebührenfrei
Die Landtagsabgeordnete Barbara Schleicher-Rothmund begrüßt das jüngst vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündete Gerichtsurteil. Solange ein Fahrzeug ausschließlich zur Beförderung von Behinderten genutzt werde, dürfe die Autoradio-Rundfunkgebühr nicht verlangt werden, urteilten die Richter in Leipzig.
„Hier wurde im Interessen der Betroffenen mal pragmatisch und nicht dogmatisch entschieden“, so die Abgeordnete Schleicher-Rothmund. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 28. April 2010 über die Klagen von zwei gemeinnützigen Trägern von Behinderteneinrichtungen entschieden, die sich gegen die Zahlung von Rundfunkgebühren für Autoradios gewandt hatten. Vom beklagten Westdeutschen Rundfunk begehrten sie die Befreiung für Autoradios in solchen Fahrzeugen, die ausschließlich zur Beförderung behinderter Menschen dienten. In der Vorinstanz beim OVG Münster waren die Klägerinnen ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihnen daraufhin heute die Befreiung von der Rundfunkgebühr zugesprochen, weil die Autoradios in den Behinderteneinrichtungen für die Behinderten bereitgehalten wurden, soweit die Fahrzeuge ausschließlich zum Transport von Behinderten bestimmt sind.
BVerwG 6 C 6.09 und 6 C 7.09 - Urteile vom 28. April 2010

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